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   BGH, 02.03.2017 - 4 StR 397/16   

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https://dejure.org/2017,6904
BGH, 02.03.2017 - 4 StR 397/16 (https://dejure.org/2017,6904)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2017 - 4 StR 397/16 (https://dejure.org/2017,6904)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2017 - 4 StR 397/16 (https://dejure.org/2017,6904)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 329/16

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 397/16
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16; und vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148, jeweils mwN).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 02.03.2017 - 4 StR 397/16
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16; und vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148, jeweils mwN).
  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 421/23

    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - 4 StR 397/16 Rn. 4; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16 Rn. 18; Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 30.03.2023 - 4 StR 234/22

    Mord (Beweiswürdigung: Tötungsabsicht, geplante Ausnutzung eingeschränkter

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - 4 StR 397/16; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16; Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14; jeweils mwN).
  • BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten:

    b) Die Erwägungen, mit denen das ? sachverständig beratene ? Landgericht seine Überzeugung begründet hat, dass bei dem Angeklagten zwar ein Hang zur Begehung von Eigentumsdelikten ohne Gewaltanwendung vorliege, trotz der verfahrensgegenständlichen Begehung von vier Taten des schweren Raubes bzw. der schweren räuberischen Erpressung jedoch kein Hang zur Begehung erheblicher Taten bestehe, begegnen auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - 4 StR 397/16; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16 und Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14; jeweils mwN) durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
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